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Reiseinformationen

Stand: 24. November 2003

Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands. (siehe auch unter "Strafrechtliche Vorschriften" sowie den Punkt "Verhaltensregeln" auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.german-embassy.org.eg ).

Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (dieses Jahr im November) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.


Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Vater), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen . Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 15 USD bei der Einreise erteilt. Der Betrag kann auch zum gültigen Wechselkurs in Euro entrichtet werden. Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.

Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahren, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis haben, können entweder mit eigenem Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) oder mit Eintrag im Pass der Eltern (ab 3 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) einreisen.

Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.


Medizinische Hinweise


Die medizinische Versorgung ausserhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte.

Sinnvolle Impfungen sind: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A , bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B . Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Rucksacktourismus u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein.


Eine gültige Gelbfieberimpfung wird verlangt bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago. Situation bei Serienreise, die über Gelbfiebergebiet geht, bitte aktuell erfragen.


Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekocht, nicht lau aufgewärmt) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten, zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria (Sennoris- und Al-Fayum-Distrikt). Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können dort sinnvoll sein, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden. Diese Medikamente sind verschreibungspflichtig!


Wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr, wird der Abschluss einer Ausland-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland per Ambulanzflugzeug abdecken soll.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen


Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch ist, wie in früheren Zeiten bei uns auch, "unzüchtiges Verhalten" ein - allerdings nicht näher definierter - Tatbestand, der strafrechtlich verfolgt werden kann. Allerdings ist noch kein Fall bekannt, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich deswegen belangt wurde.

Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.german-embassy.org.eg zu finden.


Besondere Zollvorschriften

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.

Die Einfuhr von Ägyptischen Pfund nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die Ägyptische Botschaft in Berlin .


Sicherheitshinweise

Die Bedrohung durch terroristische Anschläge weltweit hält an. Die Gefahr ist am höchsten im Irak, in Afghanistan, im Nahen und mittleren Osten, auf der arabischen Halbinsel, in Ostafrika, am Horn von Afrika, in den Mittelmeeranrainerstaaten und in Süd- sowie Südostasien. Sie kann aber auch für den Rest der Welt nicht ausgeschlossen werden. In Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage zum Jahreswechsel warnen Sicherheitsbehörden vor Anschlägen gegen symbolträchtige Ziele wie etwa religiöse Stätten, gegen Zentren wirtschaftlicher Aktivität, Massenversammlungen, touristische Attraktionen oder gegen den internationalen Luftverkehr.

Die Lage in Ägypten ist ruhig. Vor dem Hintergrund der Spannungen in der Region muss die weitere Entwicklung dennoch aufmerksam verfolgt werden.

Seit den Anschlägen islamistischer Terroristen 1997 in Kairo und Luxor hat es keine Attentate auf Ausländer in Ägypten mehr gegeben. Die ägyptische Regierung bemüht sich konsequent, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu ihren Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Strassenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben. Nil-Kreuzfahrten sind aus schiffahrtstechnischen Gründen nur auf der Strecke Luxor-Assuan sowie auf dem Nasser-Stausee bis Abu Simbel möglich.

An den Flughäfen in Kairo, Hurghada, Sharm el Sheikh und Luxor werden erhöhte Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Passagiere und Gepäck werden dort verstärkt kontrolliert. Hierdurch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.

Touren ausserhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmten Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai, in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres, am Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Im Strassenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.german-embassy.org.eg .

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